Seit dem 26. Juli 2012 gibt es in Deutschland das Mediationsgesetz (BGBl. I S. 1577). Hierdurch wurde u. a. die Bundesregierung beauftragt (§ 8), dem Deutschen Bundestag bis zum 26. Juli 2017 Bericht über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland, aber auch über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren zu erstatten .
Am 19. Juli 2017 hat das Bundeskabinett nun den vom BMJV vorgelegtenEvaluationsbericht zum Mediationsgesetz beschlossen. Die Studie zeigt, dass Mediation als alternatives Instrument der Konfliktbeilegung in Deutschland noch nicht in einem Maße genutzt wird, wie es wünschenswert wäre.
Dazu führt Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, aus:
»Die Studie zeigt: Mediation wird in Deutschland in ganz unterschiedlichen Bereichen erfolgreich als Mittel der Konfliktbeilegung eingesetzt. Deutlich wird aber auch, dass das Potential der Mediation noch nicht ausgeschöpft ist. Deswegen werde ich diesen Bericht zum Anlass nehmen, um im Austausch mit allen Betroffenen zu überlegen, wie das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation noch besser verwirklicht werden kann.« (Quelle: BMJV-Pressebericht vom 19.07.2017)